Bildungsscheck 2.0 NRW: So nutzt Du ab Februar 2026 50 Prozent Förderung für Deine Weiterbildung
In Beratungsgesprächen höre ich oft denselben Satz: „Weiterbildung wäre gut, aber gerade passt es finanziell nicht.“
Und ehrlich gesagt verstehe ich das. Budgets sind knapp, der Alltag ist voll, und manchmal fehlt einfach der letzte Schubs, um es wirklich zu machen.
Genau deshalb ist der Bildungsscheck 2.0 in NRW spannend. Seit dem 1. Februar 2026 gibt es wieder eine Förderung, die berufliche Weiterbildung spürbar günstiger macht. Du bekommst 50 Prozent Zuschuss, maximal 500 Euro.
Ich zeige Dir hier, worauf es ankommt, wie Du das sauber beantragst und wie Du das Thema bei Deiner Kurswahl direkt mitdenken kannst.
Inhalt
ToggleWas sich geändert hat und warum das für Dich relevant ist
Der alte Bildungsscheck NRW ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen.
Viele hatten das Thema danach erst mal abgehakt. Verständlich.
Mit dem Bildungsscheck 2.0 kommt die Förderung nun zurück, aber mit einem anderen Ablauf. Früher lief vieles über Beratungsstellen. Jetzt ist der Zugang digitaler. Der Antrag wird online über ein ESF-Portal gestellt.
Für Dich heißt das: weniger Hürden, wenn Du halbwegs strukturiert vorgehst. Und ja, die Förderung ist im Alltag wirklich ein Unterschied, gerade bei kompakten Seminaren und Zertifikatslehrgängen.
Wer den Bildungsscheck 2.0 nutzen kann
Die Grundidee ist einfach: Wohnsitz NRW plus Einkommensgrenze plus beruflicher Bezug.
Gefördert werden Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 50.000 Euro beträgt. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren sind es 100.000 Euro.
Wichtig: Du kannst den Bildungsscheck 2.0 einmal pro Kalenderjahr beantragen.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die Deiner beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Der berufliche Zusammenhang ist in der Regel gegeben, wenn das Ganze zu Deiner aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit passt.
Im Infoblatt werden typische Ziele sehr konkret benannt. Das reicht vom Nachholen eines Berufsabschlusses über Fortbildungen bis hin zu Sachkundenachweisen oder dem Ausbau von Methodenkompetenz, zum Beispiel Kommunikation, Konfliktlösung oder Projektmanagement.
Nicht alles ist förderfähig. Beispiele, die ausdrücklich ausgeschlossen werden, sind unter anderem:
- Fahrten und Unterkünfte, wenn sie bei einer Weiterbildung anfallen
- Einzelcoachings, individuelle Beratung sowie Kongresse, Messen, Fachtagungen oder Vorträge
- Angebote mit Erholung, Gesundheitsprävention, Unterhaltung, Sport oder künstlerischer Betätigung als Schwerpunkt er bist, ob Dein Wunschthema „berufsbezogen genug“ ist, lohnt sich ein nüchterner Check: Kannst Du in zwei, drei Sätzedas in Deinem Job brauchst oder wofür Du Dich damit aufstellen willst? Genau diese Logik erwartet die Eigenerklärung zum beruflichen Zusammenhang.
Wie viel Geld das wirklich ausmacht
Die Förderung beträgt 50 Prozent der Weiterbildungsausgaben, maximal 500 Euro.
Zwei einfache Beispiele, damit Du ein Gefühl bekommst:
- Kurskosten 900 Euro brutto: 50 Prozent sind 450 Euro Zuschuss.
- Kurskosten 1.200 Euro brutto: 50 Prozent wären 600 Euro, ausgezahlt werden aber maximal 500 Euro.
Das ist nicht „nice to have“. Das ist bei vielen Angeboten der Unterschied zwischen „mache ich irgendwann“ und „mache ich jetzt“.
So läuft die Antragstellung in der Praxis
Der Ablauf ist online organisiert und folgt einer klaren Reihenfolge. Die wichtigsten Punkte, die Du im Kopf behalten solltest:
Du startest mit der Registrierung im Online-Antragsportal. Du bekommst dafür einen Code per E-Mail.
Dann meldest Du Deine konkrete Weiterbildung im Portal an. Wichtig ist die Frist: spätestens einen Tag vor Kursbeginn.
Nach der Teilnahme lädst Du die Nachweise hoch. Dazu gehören typischerweise:
- die Teilnahmebestätigung, die der Anbieter ausfüllt
- die Rechnung des Weiterbildungsanbieters
- Dein Einkommensteuerbescheid, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein darf
Die zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag. Bei Bewilligung wird das Geld auf Dein Konto überwiesen.
Mein Praxistipp aus vielen Weiterbildungsprojekten: Mach Dir vor Kursstart einen kleinen Ordner, digital oder analog, und lege dort alles ab, was Du später hochladen musst. Wenn das nach dem Seminar zwischen E-Mails und Alltag untergeht, wird es unnötig stressig.
Welche meiner Weiterbildungen passen dazu
Viele meiner Seminare und Lehrgänge sind klar berufsbezogen. Gerade, wenn Du in Kommunikation, Marketing, Personal oder Organisationsentwicklung unterwegs bist.
Ein paar Themen, die bei mir besonders oft mit Förderlogik zusammenpassen, weil der berufliche Nutzen leicht zu begründen, die Zertifikatskurse Social Media Manager/-in (IHK) oder KI-Manager/-in (IHK) sowieso:
- Generative KI verstehen und anwenden, damit Teams schneller, sicherer und konsistenter arbeiten
- KI-Tools für Standardaufgaben in Marketing und Kommunikation, wenn es um Effizienz und Qualität geht
- Social Media für Entscheider*innen, wenn Social Media nicht „nebenbei“ laufen soll, sondern steuerbar werden muss
Ein Teil meiner Termine läuft über die IHK Akademie, ein Teil über eigene Formate. Eine aktuelle Übersicht findest Du auf meiner Terminseite.
Wenn Du unsicher bist, welches Angebot inhaltlich und formal am besten passt, melde Dich gern. Dann schauen wir gemeinsam, was für Deinen Kontext wirklich sinnvoll ist, statt einfach irgendeinen Kurs mitzunehmen.
Was Du daraus mitnehmen kannst
Der Bildungsscheck 2.0 ist kein kompliziertes Fördermonster. Es ist eine handfeste Entlastung, wenn Du die Spielregeln kennst:
- einmal pro Jahr möglich
- 50 Prozent Zuschuss, maximal 500 Euro
- NRW-Wohnsitz und Einkommensgrenze zählen
- Beruflicher Bezug muss plausibel sein
- Anmeldung rechtzeitig vor Kursstart im Portal erledigen
Wenn Du Weiterbildung ohnehin auf dem Zettel hast, ist jetzt ein guter Moment, das Thema nicht nur zu planen, sondern umzusetzen.
FAQ zum Bildungsscheck 2.0 in NRW
Kann ich mehrere Kurse im Jahr fördern lassen?
Nein. Der Bildungsscheck 2.0 ist einmal pro Kalenderjahr pro Person möglich.
Muss ich den Antrag vor dem Kurs stellen?
Ja. Die Weiterbildung muss im Portal vor Beginn angemeldet werden, praktisch mindestens einen Tag vorher.
Welche Unterlagen brauche ich mindestens?
Rechnung, Teilnahmebestätigung und einen Einkommensteuerbescheid, der nicht älter als zwei Jahre ist.
Sind Fahrtkosten oder Hotel förderfähig?
Nein. Gefördert werden die Weiterbildungsausgaben, nicht Fahrt oder Unterbringung.
Was ist, wenn das Portal oder eine Seite widersprüchlich wirkt?
Einige Informationsseiten werden erfahrungsgemäß nicht gleichzeitig aktualisiert. Maßgeblich sind die Programmseite zum Bildungsscheck 2.0 und die Anleitung zum Online-Antrag. Wenn Du bei der Antragstellung hängst, nutze die Supportadresse, die auf der Online-Antragsseite genannt ist.
Wenn Du das Thema in Deinem Team angehen willst
Wenn Du Weiterbildung gerade strategisch angehst, zum Beispiel für Kommunikation, Social Media oder den sinnvollen Einsatz von KI, melde Dich gern. Ich helfe Dir dabei, das passende Format zu finden und es so aufzusetzen, dass es im Alltag wirklich wirkt. Die aktuellen Termine findest Du auf meiner Seminarübersicht.
Ansonsten rate ich gerne zu einer Beratung, z.B., der IHK Akademie – die haben auf jeden Fall Antworten auf Deine Fragen 🙂



